"... Die Kunst zu bewerten, verschliesst sich dem Gericht. Kunst ist Kunst, und es ist Sache des Künstlers und des Betrachters, sich damit auseinanderzusetzen. Zur verfassungsrechtlich geschützten Kunstfreiheit gehört auch das Recht des Publikums, Kunstobjekte nicht betrachten zu müssen. ... Die Anzeige erstattende Familie beobachtete den Beschuldigten .... Dazu aber bestand keinerlei Notwendigkeit. Die "Geschädigten" hätten sich jederzeit anderen Dingen zuwenden können ..."